Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pasinger Fabrik GmbH Kultur- und Bürgerzentrum der Landeshauptstadt München
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Pasinger Fabrik GmbH und deren Besucher:innen Mit Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese Bedingungen als vereinbart.
2.1 Nur die im Programmheft und auf der Homepage des Pasinger Fabrik GmbH offiziellen Veröffentlichungen, enthalten die verbindlichen Anfangszeiten der Vorstellungen. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt die Pasinger Fabrik GmbH keine Gewähr.
2.2 Die Theatersäle werden in der Regel 15-30 Minuten vor Vorstellungsbeginn geöffnet.
2.3 Mit Beginn der Veranstaltung erlischt aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler:innen und die anderen Besucher:innen der Anspruch auf den gebuchten Platz. Nach Vorstellungsbeginn können Besucher:innen erst in den Zuschauerraum eingelassen werden, soweit es eine geeignete Pause gibt.
2.4 Ein Anspruch auf Pause besteht nicht.
Die Tages- und Abendkasse der Pasinger Fabrik ist in der Regel von Di-So von 17.30-20.30 Uhr geöffnet. In diesen Zeiten findet auch der telefonische Vorverkauf unter der in den offiziellen Publikationen und der Homepage angegebenen Telefonnumer statt.
4.1 Tickets für Vorstellungen der Pasinger Fabrik GmbH können Online und telefonisch bei München Ticket und deren angegliederte Vorverkaufsstellen sowie bei ausgewählten Vorstellungen bei CTS erworben werden. Für diese Ticketkäufe gelten die Vorverkaufs- und sonstigen Gebühren der jeweiligen Anbieter sowie deren AGBs https://www.muenchenticket.de/tickets/agb
https://www.eventim.de/help/terms/
Vertragliche Beziehungen im Rahmen der Ticketvermittlung kommen ausschließlich zwischen dem Ticketkäufer und München Ticket bzw. CTS zustande.
4.2 Tickets können ferner an der Tages- und Abendkasse der Pasinger Fabrik vor Ort innerhalb der Öffnungszeiten gem Ziff 3 und telefonisch erworben werden. Für diese Ticketkäufe werden Systemgebühren jedoch keine Vorverkaufsgebühren erhoben. Der/Die kaufende Kund:in ist dazu verpflichtet unverzüglich nach Erhalt des Tickets seine Karte auf Richtigkeit zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
4.3 Tickets können telefonisch an der Kasse der Pasinger Fabrik unter der auf der Homepage veröffentlichten Telefonnummer reserviert werden. Die Bezahlung erfolgt vor Ort per EC Karte oder in bar.
4.4 Reservierte Tickets müssen innerhalb des auf dem Reservierungsbeleg vermerkten Termins bezahlt werden. Reservierte Tickets, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist zum freien Verkauf freigegeben. Telefonisch reservierte Tickets werden grundsätzlich nicht zugesandt.
4.4 Hinterlegte Tickets sind unter Angabe der Buchungsnummer bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abzuholen.
4.5 Bei Verlust und/oder Missbrauch des Tickets trägt die Pasinger Fabrik keinerlei Verantwortung.
5.1 Ermäßigungen werden in Abhängigkeit der jeweiligen Veranstaltung durch die Pasinger Fabrik gewährt. Für die Vorstellung jeweils geltende Rabatte sind an der Abendkasse bzw. beim telefonischen Vorverkauf zu erfragen. Rabattierte Tickets sind an der Kasse der Pasinger Fabrik sowie an allen Vorverkaufsstellen erhältlich.
5.2 Ermäßigte Tickets sind nur in Verbindung mit dem die Ermäßigung begründenden Ausweis zusammen mit einem Lichtbildausweis gültig. Dieser ist auf Nachfrage beim Einlass vorzuzeigen. Kann einer der Ausweise nicht vorgezeigt werden, ist der Unterschiedsbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuentrichten. Anderenfalls kann der Einlass nicht gewährt werden.
5.3 Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Rabatte pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.
5.4 Nach Abschluss des Buchungsvorgangs können Rabatte nicht mehr berücksichtigt werden.
6.1 Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB).
6.2 Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet.
6.3 Besetzungsänderungen und sonstige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen weder zur Rückgabe von Eintrittskarten noch zu einer Teilerstattung des Eintrittspreises.
6.4 Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur dann erstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gezeigt war. Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen einer Frist von fünf Tagen geltend gemacht wird.
6.5 Bei Vorstellungsausfall bietet die Pasinger Fabrik dem/der Kund:in den Umtausch gegen ein gleichwertiges Ticket für eine andere Vorstellung seiner Wahl innerhalb der gleichen Veranstaltungsserie an, oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte, sofern das Ticket bei der Pasinger Fabrik direkt erworben wurde. Die Rückabwicklung von Tickets die bei Wiederverkäufern erworben wurden (Vorverkaufsstellen / Theatergemeinde etc.), erfolgt durch die jeweilige Verkaufsstelle. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss der Pasinger Fabrik unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach der ausgefallenen Vorstellung vorliegen. Anderenfalls verfällt der Anspruch.
6.5 In den Fällen von Ziff. 6.3 – 6.5 sind weitergehende Ansprüche (zB Anfahrts-/ Übernachtungskosten) ausgeschlossen.
6.6 es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder die/der Besucher:in von diesem Platz aus der Vorstellung verwiesen werden.
6.7 Etwaige Rückzahlung von Vorverkaufs- oder sonstiger Gebühren obliegt dem jeweiligen Wiederverkäufer.
6.8 Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.
7.1 Das wetterbedingte Stattfinden einer Veranstaltung wird tagesaktuell entschieden und bis 17 Uhr des Veranstaltungstages über die Homepage, FB und der auf dem Ticket angegebenen Telefonnummer per Telefonaansage kommuniziert. Bei unsicherer Witterung wird empfohlen regenfeste Kleidung mitzuführen. Das Aufspannen von Regenschirmen während der Veranstaltung ist wegen der damit verbundenen Sichtbehinderung für andere Besucher:innen nicht gestattet.
7.2 Muss eine Open Air Veranstaltung wetterbedingt abgesagt werden, so sind Karten des „Allwetterkontingents“ für den Verlegungsort gültig und es handelt sich um keinen Abbruch. Für Karten des „Schönwetterkontingents“ gelten die Regelungen zum Vorstellungsabbruch gemäß Ziff 6.4 entsprechend.
7.3 Die Pasinger Fabrik ist berechtigt aus Witterungsgründen den Beginn zu verzögern oder angemessene zeitliche Unterbrechungen vorzunehmen um dann die Vorstellung weiter zu führen. Das Open Air Gelände ist bei Unwetterwarnungen (zB heraufziehendes Gewitter oder Sturm) wegen der Gefahr durch Blitzschlag oder herabfallende Äste nach entsprechender Durchsage unverzüglich zu verlassen.
7.4 Bei Open Air Veranstaltungen gilt die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes.
8.1 Die Erhebung personenbezogener Daten bei Bestellungen und Käufen über Kommunikationsmittel erfolgt unter Einhaltung des Datenschutzrechts und ist für die Anbahnung und Durchführung des Vertrages erforderlich.
8.2 Sofern der/die Kund:in bei der Anmeldung die Einwilligung erteilt hat, werden persönliche Daten neben der Abwicklung der Bestellung oder des Kaufs auch zu Kund:innbetreuungszwecken genutzt und der/die Kund:in über weitere Angebote der Pasinger Fabrik informiert. Die Einwilligung kann vom Kund:in jederzeit widerrufen werden.
8.3 Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nur für die Zwecke der beiderseitigen Vertragserfüllung verwendet.
9.1 Die Garderobe (Mäntel, Schirme, große Taschen, Rucksäcke, vergleichbar sperrige Gegenstände und Bildaufzeichnungsgeräte) kann an den frei zugänglichen Garderobenbereich abgegeben werden. Für die Garderobe wird nicht gehaftet.
9.2 Gegenstände aller Art, die in der Pasinger Fabrik gefunden werden sind entweder beim Gastronomiepersonal oder in der Verwaltung (Öffnungszeiten Mo-Fr, 10-17 Uhr) abzugeben.
10.1 Die Pasinger Fabrik ist berechtigt, Hausverweise und Hausverbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Besucher:innen aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher:innen belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die geltende Hausordnung oder diese Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann bereits dann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass die Besucher:innen die Vorstellung stören oder andere Besucher:innen belästigen wird. Eine Erstattung des Ticketpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
10.2 Die Besucher:innen dürfen lediglich die auf ihren Eintrittskarten ausgewiesenen Plätze einnehmen.
10.3 Haben Besucher:innen einen Platz eingenommen, für den sie keine gültige Karte besitzt, kann die Pasinger Fabrik den Differenzbetrag erheben oder die Besucherin/den Besucher aus der Vorstellung verweisen. Eine Erstattung des Ticketpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
10.4 Mobile Endgeräte, Funkmeldeempfänger und akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Theatersaal mitgenommen werden.
10.5 Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Theatersaal und der dortige Verzehr sind nicht gestattet.
10.6 Fortbewegungsgeräte (Roller, Fahrräder u.a.) sind an dafür vorgesehenen Stellflächen abzustellen. Gehhilfsmittel sind unter Einhaltung der Feuerschutzrichtlinien vor Ort gestattet.
10.7 Im übrigen gelten die Regelungen der Hausordnung, die öffentlich bekannt gemacht ist.
11.1 Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen während einer Vorstellung sind untersagt.
11.2 Bei Zuwiderhandlung ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.
11.3 Besucher:innen der Pasinger Fabrik erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass die Pasinger Fabrik im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen macht und dies ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.
12.1 Für Schäden, die Besucher:innen in den Räumen oder auf dem Gelände der Pasinger Fabrik erleidet, haften die Pasinger Fabrik, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
12.2. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
12.3 Für Fremdleistungen (zB gastronomische Leistungen) haftet der jeweilige Leistungserbringer direkt und nicht die Pasinger Fabrik GmbH.
13.1 Es gilt deutsches Recht.
13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Pasinger Fabrik GmbH und Kund:in aus einer Geschäftsbeziehung ergeben, ist München, sofern der/die Kund:in Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.
13.4 Die Pasinger Fabrik hat jederzeit das Recht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 15. Februar 2023 in Kraft.
München, den 15. Februar 2023
Pasinger Fabrik GmbH Kultur und Bürgerzentrum der Landeshauptstadt München